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Foto: Hartmut Schulze

BSK übergibt hunderte Unterschriften an Berliner Senat

Gruppenfoto der Teilnehmenden an der Übergabe der Unterschriften für faire Bezahlung von Assistenzkräften durch den BSK e.V. an Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und Finanzsenator Stefan Evers. Mit dabei sind für den BSK e.V. der stv. Bundesvorsitzende Claus A. Mohr, Jörg Bechtold als BSK-Referent für Barrierefreiheit und dessen Assistenz Artur Holweg sowie Ivo Garbe (ver.di).
Foto: Hartmut Schulze

Protest gegen Ungleichbehandlung bei persönlicher Assistenz geht weiter!

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) macht ernst: Im Zuge seiner

bundesweiten 5.-Mai-Protestaktion hat der Verband bislang hunderte Unterschriften gegen die

Entscheidung der Berliner Sozialverwaltung gesammelt, den neuen Tarifvertrag für persönliche

Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell nicht zu übernehmen.

 

Der zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innenverband AAPA ausgehandelte Tarifvertrag sieht

unter anderem eine Höherstufung der Assistenzkräfte in die Entgeltgruppe 5 vor. „Die politische

Entscheidung aus Berlin bedeutet für viele Assistenzkräfte bis zu 340 Euro weniger im Monat –

obwohl sie exakt dieselbe Arbeit leisten“, erklärt Claus A. Mohr, stellvertretender

Bundesvorsitzender des BSK. „Das ist nicht nur ungerecht, sondern gefährlich – denn so

verliert der Beruf weiter an Attraktivität.“

 

Am Donnerstag, 10. Juli, haben Claus A. Mohr, sein Vorstandskollege Hartmut Schulze und

Jörg Bechtold, Referent für Barrierefreiheit beim BSK, die Unterschriften persönlich an

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und Finanzsenator Stefan Evers übergeben.

 

Protest vor dem Abgeordnetenhaus – laut, sichtbar, entschlossen

Zeitgleich formierte sich vor dem Berliner Abgeordnetenhaus eine lautstarke Protestaktion –

organisiert von Ivo Garbe (ver.di) und der AAPA. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen,

Assistenznehmer*innen, persönliche Assistenzen sowie Politiker*innen der Opposition, darunter

Katina Schubert (DIE LINKE), Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) und die ehemalige

Sozialsenatorin Elke Breitenbach (DIE LINKE), unterstützten den Protest. Und die Aktion zeigte

Wirkung: Direkt vor Ort konnten wegweisende Gespräche mit politischen Verantwortlichen

geführt und der Protest sichtbar ins Parlament getragen werden.

Kernforderung: faire Assistenz ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht

„Diese Unterstützung war entscheidend dafür, dass unsere Forderungen in Berlin nicht überhört

wurden“, betont Claus A. Mohr. „Denn es geht um nichts weniger als das Recht auf

gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben – dafür braucht es faire

Bedingungen für persönliche Assistenz.“

 

Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell bedeutet: Menschen mit Behinderungen bestimmen

selbst über Auswahl, Einsatz und Arbeitszeiten ihrer Assistentinnen. Diese Autonomie ist ein

zentrales Element gleichberechtigter Teilhabe. Wird sie durch unfaire Bezahlung untergraben,

wird das Recht auf Selbstbestimmung faktisch ausgehöhlt. Alle Beteiligten sind sich einig: Das

Verhalten des Berliner Senats widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Artikel 3

GG), dem Recht auf freie Entfaltung und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Erste Bewegung in der Politik – aber keine Entwarnung

Im Anschluss an die Übergabe wurde bekannt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die

sich mit der Finanzierung der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell befassen

soll. Zudem kündigte Finanzsenator Evers ein juristisches Gutachten zur Bewertung des

Tarifvertrags an. Doch konkrete Entscheidungen stehen noch aus.

„Solche Arbeitsgruppen brauchen erfahrungsgemäß ihre Zeit – wir werden also weiter Druck

machen“, kündigt Claus A. Mohr an. „Unser Ziel bleibt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die

Übernahme des Tarifvertrags – ohne Einschränkungen.“

Der BSK fordert:

  • die vollständige Anerkennung des Tarifvertrags auch für Assistenzkräfte im Arbeitgeber*innen-Modell,
  • die Höherstufung in die Entgeltgruppe 5,
  • den Schutz bestehender Tarifverträge in der ambulanten Assistenz,
  • und vor allem: das uneingeschränkte Recht auf selbstgewählte, fair bezahlte persönliche

„Wer Teilhabe will, muss Assistenz fair gestalten“, bringt es Claus A. Mohr abschließend auf den Punkt. „Das ist keine soziale Gnade – das ist ein Menschenrecht.“

Text: Jörg Bechtold, BSK-Referenten für Barrierefreiheit