• BSK übergibt hunderte Unterschriften an Berliner Senat
    Gruppenfoto der Teilnehmenden an der Übergabe der Unterschriften für faire Bezahlung von Assistenzkräften durch den BSK e.V. an Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und Finanzsenator Stefan Evers. Mit dabei sind für den BSK e.V. der stv. Bundesvorsitzende Claus A. Mohr, Jörg Bechtold als BSK-Referent für Barrierefreiheit und dessen Assistenz Artur Holweg sowie Ivo Garbe (ver.di).
    Foto: Hartmut Schulze

    Protest gegen Ungleichbehandlung bei persönlicher Assistenz geht weiter!

    Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) macht ernst: Im Zuge seiner

    bundesweiten 5.-Mai-Protestaktion hat der Verband bislang hunderte Unterschriften gegen die

    Entscheidung der Berliner Sozialverwaltung gesammelt, den neuen Tarifvertrag für persönliche

    Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell nicht zu übernehmen.

     

    Der zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innenverband AAPA ausgehandelte Tarifvertrag sieht

    unter anderem eine Höherstufung der Assistenzkräfte in die Entgeltgruppe 5 vor. „Die politische

    Entscheidung aus Berlin bedeutet für viele Assistenzkräfte bis zu 340 Euro weniger im Monat –

    obwohl sie exakt dieselbe Arbeit leisten“, erklärt Claus A. Mohr, stellvertretender

    Bundesvorsitzender des BSK. „Das ist nicht nur ungerecht, sondern gefährlich – denn so

    verliert der Beruf weiter an Attraktivität.“

     

    Am Donnerstag, 10. Juli, haben Claus A. Mohr, sein Vorstandskollege Hartmut Schulze und

    Jörg Bechtold, Referent für Barrierefreiheit beim BSK, die Unterschriften persönlich an

    Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und Finanzsenator Stefan Evers übergeben.

     

    Protest vor dem Abgeordnetenhaus – laut, sichtbar, entschlossen

    Zeitgleich formierte sich vor dem Berliner Abgeordnetenhaus eine lautstarke Protestaktion –

    organisiert von Ivo Garbe (ver.di) und der AAPA. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen,

    Assistenznehmer*innen, persönliche Assistenzen sowie Politiker*innen der Opposition, darunter

    Katina Schubert (DIE LINKE), Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) und die ehemalige

    Sozialsenatorin Elke Breitenbach (DIE LINKE), unterstützten den Protest. Und die Aktion zeigte

    Wirkung: Direkt vor Ort konnten wegweisende Gespräche mit politischen Verantwortlichen

    geführt und der Protest sichtbar ins Parlament getragen werden.

    Kernforderung: faire Assistenz ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht

    „Diese Unterstützung war entscheidend dafür, dass unsere Forderungen in Berlin nicht überhört

    wurden“, betont Claus A. Mohr. „Denn es geht um nichts weniger als das Recht auf

    gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben – dafür braucht es faire

    Bedingungen für persönliche Assistenz.“

     

    Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell bedeutet: Menschen mit Behinderungen bestimmen

    selbst über Auswahl, Einsatz und Arbeitszeiten ihrer Assistentinnen. Diese Autonomie ist ein

    zentrales Element gleichberechtigter Teilhabe. Wird sie durch unfaire Bezahlung untergraben,

    wird das Recht auf Selbstbestimmung faktisch ausgehöhlt. Alle Beteiligten sind sich einig: Das

    Verhalten des Berliner Senats widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Artikel 3

    GG), dem Recht auf freie Entfaltung und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

    Erste Bewegung in der Politik – aber keine Entwarnung

    Im Anschluss an die Übergabe wurde bekannt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die

    sich mit der Finanzierung der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell befassen

    soll. Zudem kündigte Finanzsenator Evers ein juristisches Gutachten zur Bewertung des

    Tarifvertrags an. Doch konkrete Entscheidungen stehen noch aus.

    „Solche Arbeitsgruppen brauchen erfahrungsgemäß ihre Zeit – wir werden also weiter Druck

    machen“, kündigt Claus A. Mohr an. „Unser Ziel bleibt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die

    Übernahme des Tarifvertrags – ohne Einschränkungen.“

    Der BSK fordert:

    • die vollständige Anerkennung des Tarifvertrags auch für Assistenzkräfte im Arbeitgeber*innen-Modell,
    • die Höherstufung in die Entgeltgruppe 5,
    • den Schutz bestehender Tarifverträge in der ambulanten Assistenz,
    • und vor allem: das uneingeschränkte Recht auf selbstgewählte, fair bezahlte persönliche

    „Wer Teilhabe will, muss Assistenz fair gestalten“, bringt es Claus A. Mohr abschließend auf den Punkt. „Das ist keine soziale Gnade – das ist ein Menschenrecht.“

    Text: Jörg Bechtold, BSK-Referenten für Barrierefreiheit