Berlin, den 21.04.2023

Kritik an Blockade leistungsgerechter Entlohnung Persönlicher Assistenz in Berlin

„Seit fast einem halben Jahr setzt sich die Berliner Senatsverwaltung für Soziales und das ihr nach­ge­ordnete Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) über den politischen Willen hinweg, Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung im so genannten Arbeitgeber:innen-Modell gemäß der abgeschlossenen Tarifvereinbarung zu entlohnen. Entsprechende fachliche Weisungen der Leitungs­ebene werden ignoriert.“ So kritisiert das Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen das Handeln der Berliner Verwaltung und kündigt für den 20. April eine Protestaktion im Dienst­gebäude des LAGeSo in Berlin an.

„Insbesondere verweigert das LAGeSo als zuständige Stelle für die Bewilligung von Persön­licher Assistenz seine Zustimmung zu einer neuen Muster-Kalkulation, welche die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zahlungen an die ca. 150 behinderten Arbeit­geber:innen im Land Berlin ist. Damit kann die seit Ende Juni 2021 vorliegende Tarifvereinbarung bis heute nicht angewendet werden. Gegen diese Blockadehaltung werden behinderte Arbeitgeber:innen und die von ihnen beschäftigten Assistent:innen am Donnerstag, den 20. April ab 11:30 Uhr, im Dienst­gebäude des LAGeSo in der Darwinstr. 15 in Berlin protestieren. Sie werden so lange ausharren, bis alle noch strittigen Fragen geklärt sind, die einer praktischen Umsetzung der Tarifvereinbarung noch entgegenstehen“, heißt es in einer Presseinformation des Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen.

Bei dem so genannten Arbeitgeber:innen-Modell stellen Menschen mit Behinderungen die für sie erforderliche Unterstützung durch bei ihnen selbst angestellte Personen sicher und werden deshalb behinderte Arbeitgeber:innen genannt. Im Unterschied zu der Inanspruchnahme von Assistenzdiensten gewährleistet das Arbeit­geber:innen-Modell das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung – und ist zudem für das Land Berlin kosten­günstiger, zeigt sich das Bündnis überzeugt. In einem über dreijährigen Kampf gelang es den behinderten Arbeitgeber:innen mit einer Tarif­verein­barung die Schieflage bei der Entlohnung von Persönlicher Assistenz zu beenden, die durch den Abschluss von Haustarifverträgen der beiden großen Berliner Assistenz­dienste zum 1. Juli 2019 entstanden war.
Bei Refinanzierung dieser Tarifvereinbarung wäre es den behinderten Arbeitgeber:innen möglich, die Abwanderung ihrer Persönlichen Assistent:innen hin zu den Assistenzdiensten zu stoppen bzw. neue Assistent:innen zu finden.

„Sowohl der Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Koalition von Dezember 2021 als auch der Koalitions­vertrag der anvisierten schwarz-roten Koalition von März 2023 sichert den behin­derten Arbeit­geber:in­nen die Refinanzierung des Tarifvertrages für Assistent:innen im Arbeitgeber:innen-Modell zu, die erforderlichen Finanzmittel stehen bereit. Nur die Verwaltungsebene blockiert die Umsetzung“, kritisiert das Berliner Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen.