Pressemitteilung
„Bündnis für selbstbestimmtes Leben“ schlägt Alarm: Verwaltung hat politischen Willen des Hauptausschusses fünf Monate später immer noch nicht umgesetzt.
Berlin, 04. Mai 2026
Durch eine erfolgreiche Verzögerungstaktik bei der Umsetzung des Hauptausschuss – Beschlusses vom 03. Dezember 2025 in Verwaltungs-Handeln sorgen Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Soziales und das ihr untergeordnete Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) erneut für Kritik.
Der Hauptausschuss hatte vor mittlerweile fünf Monaten beschlossen, dass der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen und die Tarifverträge der Assistenzdienste ab 01. Januar 2026 gleichbehandelt werden. Demnach sind alle Assistent*innen seit Jahresbeginn nach TV-L-Entgeltgruppe (EG) 5 zu vergüten. Die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderliche Fachliche Weisung wird jedoch vom Lageso immer noch nicht angewendet, obwohl diese seit 30. März 2026 dort vorliegt. Angeblich lägen „Formfehler“ vor.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben fragt sich: Woran hakt die Umsetzung wirklich? Welche Behörde torpediert den Beschluss? Warum setzt das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Fachliche Weisung nicht um?
Für die behinderten Arbeitgeber*innen bedeutet die Verzögerung der Umsetzung der Fachlichen Weisung große Unsicherheit und stellt eine Bedrohung des selbstbestimmten Arbeitgeber*innen -Modells dar: Bis zu einer Anwendung der Fachlichen Weisung sollen behinderte Arbeitgeber*innen ihre Assistent*innen nur nach EG 3 entlohnen und müssen einen Wechsel ihrer Assistent*innen zu den Assistenzdiensten fürchten.
Außerdem kostet jeder Monat Verzögerung das Land Berlin mehrere Zehntausend Euro, die für die Nachberechung der Löhne anfallen. In der Hauptausschuss-Sitzung am 29. April 2026 hieß es, dass jetzt alles geklärt sei und die Auszahlung rückwirkend erfolgen könne. Das dachten wir aber auch schon, als wir erfuhren, dass die Fachliche Weisung dem Lageso seit dem 30. März 2026 vorliegt.
Wir setzen der zuständigen Behörde eine letzte Frist: Wenn der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. bis zum 11. Mai 2026 um 14:00 Uhr keine schriftliche Zusage vom Lageso vorliegt, dass die Fachlichen Weisung ab sofort umgesetzt wird, werden wir den politischen Willen des Landes Berlin mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion einfordern.
Pressemitteilung
Teilhabe ist kein Luxus
Statement zum erschütternden Artikel von Kristina Schröder in der WELT
Berlin, 19. Dezember 2025
Das „Bündnis selbstbestimmt Leben“, möchte tiefe Besorgnis über den in der Tageszeitung Die Welt am 11. Dezember 2025 erschienenen Artikel von der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder mit dem Titel „Was wir uns künftig nicht mehr leisten können“ zum Ausdruck bringen.
Kristina Schröder schrieb ihren Meinungsbeitrag in ihrer Funktion als Leiterin der rechtskonserativen Denkfabrik Republik 21.
Unser Bündnis besteht aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, von denen die meisten auf persönliche Assistenz angewiesen sind. Wir verfolgen mit wachsender Sorge öffentliche Beiträge, in denen essenzielle Unterstützungsleistungen nahezu ausschließlich unter dem Blickwinkel der Kosten diskutiert werden. Der genannte Artikel vermittelt aus unserer Sicht genau eine solche gefährliche Perspektive. Die im Artikel dargestellte Sichtweise ist für uns leider nicht neu. Sie wirkt sich aber zunehmend auf unser privates Umfeld aus.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine ökonomische Betrachtung von Menschen mit Behinderungen eine historische Parallele weckt, die zutiefst erschüttert.
Auch im Nationalsozialismus wurden Menschen mit Behinderungen in erster Linie als „Kostenfaktoren“ betrachtet – eine entmenschlichende Sichtweise, die zur systematischen Entrechtung, Ausgrenzung und Ermordung hunderttausender Menschen führte. Selbstverständlich vergleichen wir die heutige Situation nicht in ihren Taten, doch die zugrunde liegende Logik, Menschen nach finanzieller „Belastung“ zu bewerten, ist brandgefährlich und widerspricht den Grundwerten unserem Grundgesetz wie auch den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wir sehen uns durch den Artikel in unserer Würde verletzt. Unsere Grundrechte sind nicht verhandelbar.
Außerdem erkennen wir in dem Artikel die Tendenz, verschiedene Formen von Behinderungen gegeneinander auszuspielen. Das ist eines Sozialstaates unwürdig und widerspricht dem 1994 im Grundgesetz aufgenommenem Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung diskriminiert werden.“
Selbstbestimmung und Teilhabe sind keine Luxusgüter und keine freiwilligen Leistungen, die nach Haushaltslage gewährt oder entzogen werden können. Sie sind grundlegende Voraussetzungen für ein Leben in Würde. Die persönliche Assistenz ist für viele schwerstbehinderte Menschen der entscheidende Schlüssel zu Freiheit, Autonomie und gesellschaftlicher Zugehörigkeit.
Pressemitteilung
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Persönlichen Assistenz ab 01. Januar 2026
Arbeitgeber*innen-Modell in Berlin gerettet
Berlin, 04. Dezember 2025
Am gestrigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 03. Dezember hat die Regierungskoalition im Hauptausschuss eine verbindliche Erklärung zu Gunsten der behinderten Arbeitgeber*innen beschlossen. Sie führt dazu, dass die behinderten Arbeitgeber*innen ihre Persönlichen Assistent*innen weiterhin nach TV-L Entgeltgruppe 5 und ab dem 01.Januar 2026 auch endlich entsprechend der aktuell gültigen Entgelttabelle bezahlen können.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben ist überzeugt, dass es ohne die Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung am 05. und 06. November nicht zu diesen Beschluss gekommen wäre.
Damit ist das Ziel erreicht, für welches das Bündnis für selbstbestimmtes Leben mehr als fünf Jahre gekämpft hat: Die Assistent*innen, die im Arbeitgeber*innen-Modell arbeiten, werden (wieder) genauso bezahlt wie die Assistent*innen, die bei den Assistenzdiensten angestellt sind.
Jetzt muss dieser politische Beschluss in einer Fachlichen Weisung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung an das für Persönliche Assistenz zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales umgesetzt werden. In der Vergangenheit kam es hierbei zu massiven Problemen durch das unterschiedliche Verständnis von Begrifflichkeiten.
Aber auch dann, wenn der gestrige Beschluss adäquat umgesetzt ist, sind noch nicht alle Probleme für behinderte Arbeitgeber*innen beseitigt: Als nächstes wird es um die pauschale Reglementierung der Bezahlung von Budgetbegleitung, Teamsitzungen und Einarbeitungszeiten gehen.
Pressemitteilung
Auf Ankündigungen müssen Taten folgen
„Bündnis für selbstbestimmtes Leben“ drängt auf Refinanzierung ihres Tarifvertrags
Berlin, 03. Dezember 2025
Seit fünf Jahren kämpfen behinderte Arbeitgeber*innen darum, ihre Assistent*innen in gleicher Höhe entlohnen zu können, wie die Assistenzdienste es tun – nämlich nach der TV-L Entgeltgruppe 5.
Nach langen Gesprächen war zunächst eine gleiche Bezahlung möglich. Doch diese Ausgeglichenheit hielt nur sehr kurz an. Im Jahr 2024 haben die Assistenzdienste und die Gewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag mit Lohnanpassungen sowie einem Inflationsausgleich geschlossen.
Doch bei der Persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innen – Modell passierten analoge Tarifvereinbarungen nicht. Stattdessen befristete die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) die Refinanzierung des inzwischen „alten“ Tarifvertrags bis 31.12.2025. An diesem Tag endet die laufende Haushaltsperiode.
Die Senatsverwaltung ordnete sogar an, die Bezahlung der Assistent*innen im Arbeitgeber*innen – Modell ab 2026 auf die Entgeltstufe 3 zurückzustufen.
„Das ist ein Vorgehen, dass dem Arbeitsrecht die Haare zu Berge stehen lässt. Uns als Arbeitgeber*innen wird es zusätzlich enorme Probleme schaffen.“, so das Bündnis für selbstbestimmtes Leben.
Mit zahlreichen Protestaktionen machten die behinderten Arbeitgeber*innen darauf aufmerksam, dass eine Entlohnung ihrer Assistent*innen nach der TV-L Entgeltgruppe 5 auch weiterhin gewährleistet sein muss. Nur auf diese Weise kann das Arbeitgeber*innen-Modell erhalten bleiben, das Menschen mit Assistenzbedarf größtmögliche Selbstbestimmung bietet.
Zuletzt besetzten Arbeitgeber*innen und Assistent*innen am 05. November 2025 die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales. Die Besetzung lief sogar über Nacht.
Mit dieser Besetzung haben die behinderten Arbeitgeber*innen erreicht, dass am Mittwoch, den 03.12.2025 im Hauptausschuss über einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD entschieden wird. Der Antrag soll über die gleiche Bezahlung von Assistent*innen im Land Berlin entscheiden – egal, ob sie bei Assistenzdiensten oder direkt bei Menschen mit Assistenzbedarf angestellt sind.
Anlässlich dieser wichtigen Entscheidung demonstrieren behinderte Menschen und Unterstützer*innen des „Bündnisses für selbstbestimmtes Leben“ ab 9:00 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus und vor dem Sitzungssaal des Hauptausschusses. Alle hoffen auf ein positives Votum.
Der 03. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Es wäre ein sehr erfreuliches Zeichen, wenn der Hauptausschuss gerade an diesem Tag die Entscheidung für eine gleiche Entlohnung von Persönlicher Assistenz im Land Berlin trifft.
Pressemitteilung
Besetzung der Berliner Senatsverwaltung für Soziales nach 27 Stunden beendet
Gespräch mit Senator*innen erzwungen
Berlin, 07. November 2025
Eine derartige Besetzung einer Senatsverwaltung hat es wahrscheinlich noch nicht gegeben.
Die Besetzung des Eingangsbereichs der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales wurde seit Mittwochvormittag vom „Bündnis Selbstbestimmt Leben behinderter Menschen“ 27 Stunden aufrechterhalten.
Mit der Besetzung wurde ein direktes Gespräch für eine andere Gruppe mit Cansel Kiziltepe (Sozialsenatorin) und Stefan Evers (Finanzsenator) im Abgeordnetenhaus am Donnerstagmittag erzwungen. Solch ein Gespräch wurde vorher immer wieder verweigert. Eine Räumung wurde von Aziz Bozkurt (Staatssekretär für Soziales) und Stefan Stauß (Pressesprecher der Senatsverwaltung) mehrfach angekündigt und stand kurz bevor.
Kurz vor einer möglichen Räumung wurde im Gespräch mit Cansel Kiziltepe und Stefan Evers eine mündliche Zusage gegeben, dass die Bezahlung der Assistenzpersonen nach dem geltenden Tarifvertrag, noch mindestens bis das Gutachten im Sommer 2026 fertiggestellt wird, erfolgen soll. Daraufhin beendeten die Teilnehmenden die Besetzung eigenständig.
Das Bündnis weißt daraufhin, dass das Gutachten noch die Entgeltgruppe 5 (EG 5) bei den Assistenzdiensten angreifen könnte.
„Im Ergebnis wollen sich alle Parteien, die den Senat tragen, um die Finanzierung der persönlichen Assistenz bemühen“, erklärte das Bündnis.
Bereits am kommenden Mittwoch wird im Abgeordnetenhaus erneut über die Umsetzung des Tarifvertrags beraten. Das „Bündnis selbstbestimmt Leben behinderter Menschen“ kündigt an, die Debatte gemeinsam mit Unterstützer*innen vor Ort zu begleiten. „Die Auseinandersetzung ist noch nicht zu Ende“, so das Bündnis weiter.
Das „Bündnis selbstbestimmt Leben behinderter Menschen“ hofft, dass diese vage Zusicherung bei der Abstimmung eine Mehrheit findet. Falls es wieder einmal leere Versprechungen sind, ist die Bereitschaft des Bündnisses für weitere und unerwartete Aktionen sehr hoch. Das habe die Besetzung hoffentlich gezeigt.
Pressemitteilung
Berlin, 06. November 2025
Pressemitteilung:
Laufende Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales
Seit gestern Mittag um 12 Uhr besetzen wir, Arbeitgeber:innen aus dem Arbeitgeber:innen Model und ihren Assistent:innen, die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales. Seit unser Protest anhält konnten wir viele Interviews führen und sind froh darüber, dass unser Anliegen, die Refinanzierung unseres Tarfivertrag nach EG5 zugesichert zu bekommen, in die Öffentlichkeit getragen wurde. Über den gestrigen Tag konnten wir durch Gespräche mit Sozialsenatorin Kizeltepe und Herrn Bozkurt erreichen, dass Vertreter:innen von uns heute um 10:30 im Abgeordnetenhaus ein Gespräch mit Finanzsenator Evers versprochen wurde. Unsere Besetzung in der Sozialverwaltung wird parallel aber aufrecht gehalten.
Nach einer kurzen Nacht haben wir uns wieder im Foyer versammelt und verteilen Flyer und führen Gespräche. Mittlerweile befinden wir uns in Stunde 21 der Besetzung und die ersten Assistent:innen müssen leider ihre Posten verlassen, um z.B. familiären Verpflichtungen nachzugehen. Die Sicherheit des Hauses verwehrt uns allerdings einen Wechsel der Assistent:innen, was widersprüchlich zu gestrigen Versprechungen ist.
Gestern hieß es, wir wären hier jederzeit Willkommen. Durch diese Maßnahme soll eine zeitliche Begrenzung unserer Besetzung erzwungen werden und unsere Selbstständigkeit ist akut bedroht.
Unseren Forderungen wurde bisher nicht erfüllt und deshalb bleiben wir weiter hier.
Pressemitteilung
Laufende Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales – SenASGIVA
„Bündnis für selbstbestimmtes Leben“ warnt vor Kürzungen bei Assistenzlöhnen
Berlin, 05. November 2025
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben schlägt Alarm: Nach aktuellem Stand des Berliner Haushaltsplans für 2026/27 sind nicht genügend Mittel vorgesehen, um die Löhne der Persönlichen Assistent*innen im Arbeitgeber*innen – Modell weiterhin nach Entgeltgruppe 5 (EG 5) zu finanzieren. Persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen – Modell bedeutet, dass Menschen mit Behinderung selbst Arbeitgeber*innen sind. Sie entscheiden selbst, wer sie wann, wo und wie unterstützt.
Trotz wiederholter Gespräche mit den Verantwortlichen habe es keine Zusage gegeben. „Wir haben immer wieder das Gespräch mit Frau Kiziltepe, Herrn Evers und weiteren Politiker*innen gesucht, leider bisher ohne positives Ergebnis. Die geplanten Einsparungen bedrohen unmittelbar das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben vieler behinderter Menschen in Berlin. Wir kämpfen nicht nur für faire Löhne, sondern auch für die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen. Ohne ausreichende Refinanzierung der Persönlichen Assistenz in den nächsten Jahren steht die Teilhabe und Inklusion in Berlin vor dem Aus. Doch das ist dem Berliner Senat scheinbar egal.“, erklärt das Bündnis.
Das Bündnis wird deshalb ab heute, den 05. November 2025, im Rahmen einer friedlichen Protestaktion die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales besetzen. Teilnehmende werden den Eingangsbereich der Verwaltung in der Oranienstraße 106 besetzen und dort bleiben, bis schriftlich zugesagt wird, dass der bestehende Tarifvertrag vollständig refinanziert wird.
Vor der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales gibt es ebenso einen Protest, um auf die laufende Besetzung aufmerksam zu machen.
Es gibt ab 12.30 Uhr Ansprechpersonen, die für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung stehen. Bild- und Videoaufnahmen sind möglich. Kontakt zu Teilnehmenden an der Besetzung kann vor Ort gerne hergestellt werden.
Das Bündnis ruft alle Unterstützer*innen und Medienvertreter*innen zur solidarischen Begleitung der Aktion auf – vor Ort, online oder durch Berichterstattung.
„Das Bündnis für ein selbstbestimmtes Leben“ ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen und Organisationen, das sich seit mehr als 20 Jahren für gute Bedingungen in der Persönlichen Assistenz einsetzt.
Pressemitteilung:
Behinderte Menschen fordern gemeinsam mit dem Berliner Finanzsenator:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Persönlichen Assistenz
Berlin, 10. Juli 2025
Am heutigen Donnerstag übergibt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e. V. mehrere hundert Unterschriften an Sozialsenatorin Kiziltepe und Finanzsenator Evers.
Diese Unterschriften wurden gesammelt, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass die Senatsverwaltung für Soziales den zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innen-Verband für Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. ausgehandelten Tarifvertrag endlich dauerhaft und vollumfänglich anerkennt.
Die fehlende Anerkennung bedroht die behinderten Arbeitgeber*innen existenziell. Sie erinnern daran, dass Finanzsenator Stefan Evers bei einem Austausch am 30.06.2025 signalisiert hat, dass auch er die Auffassung vertritt, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden muss, und protestieren ab 12:30 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus.
„Wenn nicht im kommenden Doppelhaushalt genügend Finanzmittel bereitgestellt werden, damit unsere Assistent*innen den gleichen Stundenlohn erhalten wie die bei den Assistenzdiensten angestellten Assistent*innen, so droht das Aus des Arbeitgeber*innen-Modells“, so Jules Butzek, Vorstandsmitglied von AAPA e. V. „Könnten die Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell ab 01.01.2026 nur noch gemäß TV L-Entgeltgruppe 3 bezahlt werden, ist vorauszusehen, dass immer mehr unserer Assistent*innen zu den Diensten abwandern, die für die gleiche Tätigkeit TV L-Entgeltgruppe 5 zahlen. Dann müssten wir Kund*innen der Assistenzdienste werden und verlören einen großen Teil unserer Selbstbestimmung“, befürchtet Butzek.
Mit einem Gutachten wurde dargelegt, dass die Anforderungen in der Persönlichen Assistenz eine Bezahlung gemäß TV L-Entgeltgruppe 5 rechtfertigen. Bei den Assistenzdiensten erkennt das Land dies an und refinanziert entsprechend hohe Vergütungssätze. Bei den behinderten Arbeitgeber*innen soll nach Auffassung der Senatsverwaltung für Soziales für exakt die gleiche Tätigkeit TV L-Entgeltgruppe 3 ausreichend sein.
„Diese Haltung der Senatsverwaltung für Soziales ist nicht nur unlogisch, sondern auch finanziell absurd“, ergänzt Christine Damaschke, ebenfalls Vorstandsmitglied von AAPA e. V. „Wären alle 150 unserer Mitglieder Kund*innen der Assistenzdienste, entstünden dem Land Berlin zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.“
Berlin, den 21.04.2025
Pressemitteilung & Einladung: Für sofortige Veröffentlichung
Berliner Inklusion in der Krise – Persönliche Assistenz droht wegzubrechen Menschen mit Behinderungen protestieren gegen fehlende Tarifrefinanzierung
Während der Berliner Senat sich mit großen Worten zur Inklusion schmückt, erleben viele Menschen mit Behinderungen derzeit das Gegenteil:
Die Persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht, steht vor dem Aus.
Der Berliner Senat weigert sich, den zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband der Arbeitgeber*innen Persönlicher Assistenz (AAPA) geschlossenen Tarifvertrag anzuerkennen.
Bereits seit Februar 2025 bekommen die Persönlichen Assistenzen im Arbeitgeber*innen – Modell 340 Euro im Monat weniger als bei Assistenzdiensten. Ab 2026 wird dieser Lohnunterschied nochmal deutlich größer.
Dadurch entsteht Frust, Personalmangel und der Verlust an Kontrolle über das eigene Leben.
Unsere Forderung ist klar und schlicht: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Kommen Sie vorbei, berichten Sie, stellen Sie Fragen.
Sprechen Sie mit Betroffenen und Aktiven.
Mahnwachen vor der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin
Vom 22. April bis 28. Mai, werktags von 11.00 bis 16.00 Uhr
Wenn die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung unter Cansel Kiziltepe und Aziz Bozkurt sowie die Senatsverwaltung für Finanzen ihre Blockadehaltung nicht aufgeben, sind bereits weitere Aktionen in Planung.
Die Persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen – Modell ist kostengünstiger als
ein Assistenzdienst.
Was ist Persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell?
Menschen mit Behinderungen stellen ihre Assistent*innen selbst ein, entscheiden selbst, wer sie wann und wie unterstützt – unabhängig von starren Dienstplänen großer Assistenzdienste. Dieses Modell sichert maximale Kontrolle, Selbstbestimmung und Würde im Alltag.
Ihre Berichterstattung macht den Unterschied. Helfen Sie mit, das Schweigen zu brechen.
Berlin, den 21.04.2023
Kritik an Blockade leistungsgerechter Entlohnung Persönlicher Assistenz in Berlin
„Seit fast einem halben Jahr setzt sich die Berliner Senatsverwaltung für Soziales und das ihr nachgeordnete Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) über den politischen Willen hinweg, Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung im so genannten Arbeitgeber:innen-Modell gemäß der abgeschlossenen Tarifvereinbarung zu entlohnen. Entsprechende fachliche Weisungen der Leitungsebene werden ignoriert.“ So kritisiert das Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen das Handeln der Berliner Verwaltung und kündigt für den 20. April eine Protestaktion im Dienstgebäude des LAGeSo in Berlin an.
„Insbesondere verweigert das LAGeSo als zuständige Stelle für die Bewilligung von Persönlicher Assistenz seine Zustimmung zu einer neuen Muster-Kalkulation, welche die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zahlungen an die ca. 150 behinderten Arbeitgeber:innen im Land Berlin ist. Damit kann die seit Ende Juni 2021 vorliegende Tarifvereinbarung bis heute nicht angewendet werden. Gegen diese Blockadehaltung werden behinderte Arbeitgeber:innen und die von ihnen beschäftigten Assistent:innen am Donnerstag, den 20. April ab 11:30 Uhr, im Dienstgebäude des LAGeSo in der Darwinstr. 15 in Berlin protestieren. Sie werden so lange ausharren, bis alle noch strittigen Fragen geklärt sind, die einer praktischen Umsetzung der Tarifvereinbarung noch entgegenstehen“, heißt es in einer Presseinformation des Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen.
Bei dem so genannten Arbeitgeber:innen-Modell stellen Menschen mit Behinderungen die für sie erforderliche Unterstützung durch bei ihnen selbst angestellte Personen sicher und werden deshalb behinderte Arbeitgeber:innen genannt. Im Unterschied zu der Inanspruchnahme von Assistenzdiensten gewährleistet das Arbeitgeber:innen-Modell das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung – und ist zudem für das Land Berlin kostengünstiger, zeigt sich das Bündnis überzeugt. In einem über dreijährigen Kampf gelang es den behinderten Arbeitgeber:innen mit einer Tarifvereinbarung die Schieflage bei der Entlohnung von Persönlicher Assistenz zu beenden, die durch den Abschluss von Haustarifverträgen der beiden großen Berliner Assistenzdienste zum 1. Juli 2019 entstanden war.
Bei Refinanzierung dieser Tarifvereinbarung wäre es den behinderten Arbeitgeber:innen möglich, die Abwanderung ihrer Persönlichen Assistent:innen hin zu den Assistenzdiensten zu stoppen bzw. neue Assistent:innen zu finden.
„Sowohl der Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Koalition von Dezember 2021 als auch der Koalitionsvertrag der anvisierten schwarz-roten Koalition von März 2023 sichert den behinderten Arbeitgeber:innen die Refinanzierung des Tarifvertrages für Assistent:innen im Arbeitgeber:innen-Modell zu, die erforderlichen Finanzmittel stehen bereit. Nur die Verwaltungsebene blockiert die Umsetzung“, kritisiert das Berliner Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen.
